Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma floro Veranstaltungen GmbH, kurz floro genannt.

1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die AGB anerkannt.

2. Kartenverkauf/Reservierung: Es besteht die Möglichkeit, Eintrittskarte(n) telefonisch oder schriftlich bei floro zu bestellen. Der Versand von Eintrittskarten per Post (gegen Versand- u. Bearbeitungsgebühr) bzw. die verbindliche Hinterlegung zur Abholung erfolgt nach Eingang des Gesamtbetrages auf unserem Konto bzw. gegen Barzahlung (bei Abholung). Es werden nur Zahlungen in EURO akzeptiert. Wird auf Wunsch des Kunden Rechnung gelegt, so muss der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von floro eingegangen sein, die Eintrittskarten werden dann innerhalb von 2 Wochen per Post versandt (wenn Versand vereinbart wurde). Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang ist floro berechtigt, über die reservierten Karten zu verfügen. Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Karten sofort nach Erhalt zu prüfen, Reklamationen sind unverzüglich bei der betreffenden Vorverkaufsstelle anzubringen. Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets sind generell ausgeschlossen. Sämtliche mit einer Bestellung in Verbindung gebrachten Kosten (Porto, Nachnahme, Bearbeitungskosten, etc.) werden umgehend an ein Inkassobüro weitergeleitet. VIP-Karten sind nur bei floro direkt erhältlich.

3. Nach Maßgabe vorhandener Plätze erhalten Schwerbehinderte (ab 80 %) gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises 50 % Nachlass auf den Kartenpreis. Es steht eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlfahrerplätzen zur Verfügung.

4. Sämtliche Kostenvoranschläge und Angebote seitens des Lieferanten erfolgen unentgeltlich und sind verbindlich. floro wird daher keinerlei Entgelt für allfällige Aufwendungen in Zusammenhang mit der Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten bezahlen.

5. Bei gewünschtem Postversand mit der Eintrittskarte eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro (Porto und Einschreiben) und eine Nachnahmegebühr von 3,50 Euro zusätzlich pro Bestellung verrechnet. floro haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.

6. Bei Erwerb von Eintrittskarten über die Firmen oeticket, ticketmaster sowie deren Vorverkaufsstellen gelten analog deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vorgaben dieser Vertragspartner.

7. Bei Vorliegen beachtenswerten Gründen, behält sich floro Termin-, Besetzungs-, Programm- und Spielstättenänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

8. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

9. Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet und somit auch nicht im Konzertareal erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.
Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).
Bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum behält sich der Veranstalter folgende Leistungen vor: eine von ihm zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).
Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen oder anderer Fälle höherer Gewalt abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn noch keine 30 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 30 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder € 2,50 Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.

10. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteten Besuchern kann erst zur Pause Einlass gewährt werden.

11. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder unter 6 Jahren aus Sicherheitsgründen nicht in das Veranstaltungsgelände dürfen. (Außer bei Kinder gerichteten Veranstaltungen)

12. floro behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

13. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. (Es wird keine Haftung übernommen)

14. Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Konzertbesuch führen.

15. Einzelne Veranstaltungen werden vom Rundfunk und / oder Fernsehen aufgezeichnet. Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit sowie der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

16. Bei Konzerten besteht die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Besucher besucht das Konzert selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. floro kann keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden übernehmen. floro bemüht sich um einen angemessenen Lautstärkepegel während des Konzertes.

17. floro haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

18. Dem von floro autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.

19. floro speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. floro dürfen die Daten nur zum Zweck der Information der Kunden verwenden. (z.B.: Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).

20. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Gmunden.