Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma floro Veranstaltungen GmbH, kurz floro genannt.

1. Anerkennung der AGB

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden diese AGB anerkannt.


2. Kartenverkauf / Reservierung

Es besteht die Möglichkeit, Eintrittskarte(n) telefonisch oder schriftlich bei floro zu bestellen.
Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang oder gegen Barzahlung bei Abholung. Es werden ausschließlich Zahlungen in EURO akzeptiert.

Bei Rechnungslegung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist floro berechtigt, über die reservierten Karten anderweitig zu verfügen.

Der Kunde hat die Tickets unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind sofort bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle einzubringen.
Ein Umtausch oder eine Rückgabe korrekt ausgestellter Tickets ist ausgeschlossen.

Alle im Zusammenhang mit einer Bestellung entstehenden Kosten können an ein Inkassobüro weitergegeben werden.
VIP-Karten sind ausschließlich direkt über floro erhältlich.


3. Ermäßigungen

Schwerbehinderte (ab 80 %) erhalten nach Maßgabe verfügbarer Plätze gegen Vorlage eines gültigen Ausweises 50 % Ermäßigung. Die Begleitperson wird normal fakturiert.
Rollstuhlplätze sind nur begrenzt verfügbar.


4. Angebote / Kostenvoranschläge

Sämtliche Angebote erfolgen unentgeltlich und sind verbindlich. floro übernimmt keine Kosten für deren Erstellung.


5. Versandkosten

Bei Postversand wird eine Versandpauschale von € 5,00 pro Bestellung verrechnet.
floro haftet nicht für Preise und Gebühren externer Anbieter oder Reiseveranstalter.


6. Fremdanbieter (z.B. oeticket)

Beim Erwerb über Drittanbieter gelten zusätzlich deren jeweilige AGB.


7. Änderungen, Absagen und höhere Gewalt

floro behält sich bei Vorliegen wichtiger Gründe Termin-, Programm-, Besetzungs- und Spielstättenänderungen vor. Diese berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung oder wesentlichen Änderung (insbesondere durch höhere Gewalt) werden keine wie auch immer gearteten Spesen ersetzt. Dies umfasst insbesondere Hotelkosten, Anfahrtskosten, Versandspesen oder Bearbeitungsgebühren.

Informationen über Absagen, Verschiebungen oder wesentliche Änderungen können durch den Veranstalter auch elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail, Website des Veranstalters, Ticketinganbieters oder der Veranstaltungsstätte).


8. Gültigkeit der Eintrittskarte

Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.


9. Open-Air-Veranstaltungen / Witterung / Abbruch

Open-Air-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Bei Absage vor Beginn aufgrund extremer Wetterbedingungen wird der Kartenpreis (exkl. Gebühren) innerhalb von 30 Tagen rückerstattet.

Bei Abbruch:

  • unter 30 Minuten Spielzeit → Rückerstattung

  • über 30 Minuten → keine Rückerstattung

Einzelne Programmpunkte (z.B. Feuerwerk) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Gebühren (Vorverkauf, Versand, Bearbeitung etc.) sowie sonstige Spesen werden in keinem Fall ersetzt.


10. Einlassregelung

Nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz. Einlass für verspätete Besucher erfolgt ggf. erst zur Pause.


11. Altersbeschränkung

Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt (ausgenommen Kinderveranstaltungen).


12. Hausrecht

floro behält sich vor, Personen aus wichtigem Grund den Zutritt zu verwehren (gegen Rückerstattung des Ticketpreises).


13. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Speisen, Getränken, Glasbehältern und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Das Personal ist berechtigt, solche Gegenstände einzuziehen (keine Haftung).


14. Aufnahmen

Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sind untersagt. Verstöße können zu Ausschluss und Schadenersatz führen.


15. Aufzeichnungen / Medien

Veranstaltungen können aufgezeichnet werden. Besucher erklären sich mit möglicher Abbildung ihrer Person einverstanden.


16. Gesundheit / Haftung

Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr. floro haftet nicht für gesundheitliche Schäden (z.B. Hörschäden).


17. Verlust / Diebstahl

floro haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände.


18. Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.


19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Information (z.B. Newsletter) verwendet.


20. Gerichtsstand / Recht

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gmunden.